Exkurs:
Religionsfreiheit

Freiheit von Religion

Es will mir scheinen, als sei in jetziger Zeit vermehrt von der Religionsfreiheit die Rede.

Gemeint ist nicht selten die Freiheit von Religion, etwa in dem Sinn, wie ihn Richard Dawkins in seinem bemerkenswerten Werk Der Gotteswahn propagiert. Es gibt eine ganze Reihe von lesenswerten Büchern in dieser Richtung. Genannt sei hier Der Herr ist kein Hirte von Christopher Hitchens. Auch das habe ich mit großem Vergnügen und Gewinn gelesen. Um dieses spannende Thema aber geht es mir jetzt nicht in erster Linie. Ich möchte hier Gedanken zur Religionsfreiheit im herkömmlichen Sinne formulieren. Dieser Begriff bedarf der

Definition

Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.

Dieser Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt prägnant, worum es hier geht. Als Menschenrecht ist die Religionsfreiheit ein hohes und schützenswertes Gut. Als solches wird es regelmäßig zu Recht dargestellt.

Es scheint mir lohnend, die beiden Elemente des Begriffs Religionsfreiheit zu analysieren. Beginnen möchte ich mit

Freiheit

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.

Dieses Zitat stammt von Rosa Luxemburg. Sie kritisiert hier nach der Oktoberrevolution die Tendenz der Bolschewiki zur Diktatur. Häufig wird dieses Zitat von Minderheiten, den Andersdenkenden nämlich, genutzt, um Freiheiten für sich zu reklamieren. Nicht selten allerdings wird dieses hehre Wort vergessen, wenn diese Minderheit zur Macht kommt. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. – Auch und gerade dann, wenn es nicht darum geht, die Freiheit einzufordern, sondern zu gewähren. In diesem Sinne hat sich R. Luxemburg nämlich geäußert.

Freiheit ist ohne Frage ein hohes Rechtsgut und wird durch die Verfassung geschützt. Wie alle Rechtsgüter hat der Rang der Freiheit Grenzen, nämlich da, wo die eigene Freiheit die Freiheit anderer beschneidet. So trivial das ist – es stellt sich nicht selten die Frage: Wie nun ist mit Menschen zu verfahren, die für sich die Freiheit fordern, Unfreiheit zu etablieren?

Diese Menschen sind der Überzeugung, dass es Werte gibt, die weit wichtiger als die Freiheit sind. Sie meinen damit ihre

Religion

Es gibt keine allgemein gültige Religionsdefinition. Das bedeutet, dass Diskussionen über dieses Thema selbst oder über hiermit zusammenhängende Begriffe immer einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Das Selbstverständnis der verschiedenen Religionen differiert in der eigenen Historie einer jeden Religion und freilich zwischen den verschiedenen Religionen.

Wenn ein Westeuropäer, vom Pluralismus durchdrungen, gleichwohl im christlichen Kulturkreis aufgezogen, Freiheit für Religion befürwortet, meint er eine ganz andere Art von Religion als der islamistische Fundamentalist. Dessen ist er sich in der Regel nicht bewusst.

Christliches Religionsverständnis

Der oben zitierte Westeuropäer versteht unter Religion eine Privatangelegenheit, in der der Praktizierende tun und lassen kann, was immer er will – es tangiert niemanden und geht auch niemanden etwas an. Jeder soll nach seiner Façon selig werden, um es mit dem Alten Fritz zu sagen. Die allermeisten Menschen aus diesem Kulturkreis haben ein ausgesprochen diffuses Verhältnis zur Religion, geprägt von erheblicher Ignoranz und hieraus resultierender Beliebigkeit.

Ganz anders das

Muslimische Religionsverständnis

Der Islam versteht sich als ganzheitlich – und zwar in einem uns Westeuropäern ausgesprochen negativen Sinne. Ein fundamentalistischer Muslim sieht seine Religion keineswegs als Privatangelegenheit, sondern als verbindliche und mit Gewalt durchzusetzende Richtschnur für alle. Konsequent bestrebt er die Errichtung eines Gottesstaates unter dem Diktat Ayatollahs, die nach ihrer Interpretation der Schari'a schalten und walten.

Die Prinzipien des Islam sind denen der Menschenrechte zum Teil diametral entgegengesetzt, wie ich in meinem Aufsatz Gedanken zum Islam schon hinreichend belegte. Von besonderem Interesse ist hier das bemerkenswerte Verhältnis Islam zur Religionsfreiheit.

2. Sure, Vers 191
Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie von dannen, wie sie euch vertrieben; denn Verführung ist schlimmer als Totschlag. Bekämpft sie jedoch nicht bei der heiligen Moschee, es sei denn, sie bekämpfen euch in ihr. Greifen sie jedoch an, dann schlagt sie tot. Also ist der Lohn der Ungläubigen.

8. Sure, Vers 55
Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.

47. Sure, Vers 4
Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande …

Es ist nun keineswegs so, dass diese Zitate durch die Menschenrechte relativiert werden, denn jeder Vers des Koran wiegt nach fundamentalistisch-muslimischem Verständnis weit mehr als alle Artikel der Menschenrechte und des Grundgesetzes zusammen.

Gemäßigter Islam

Bisher war die Rede von fundamentalistischen Muslims. Es stellt sich die Frage, welche Position die Mehrheit einnimmt. Von der Mehrheit der Türken gewählt wurde Recep Tayyip Erdogan, der türkische Ministerpräsident. Er meinte, auf einer Wahlveranstaltung 1997 von sich geben zu müssen:

Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.

Bemerkenswert ist auch sein Statement gegenüber der New York Times:

Demokratie ist wie eine Straßenbahn. Wenn du an deiner Haltestelle angekommen bist, steigst du aus.

Diese Sprüche sind entlarvend für das Demokratieverständnis dieses mehrheitlich gewählten Mannes. Er stellt auch in einer Rede in der Kölnarena vor rund 20.000 Landsleuten am 10. Februar 2008 klar, was von den gutmenschlichen Beschwörungen der Integration zu halten ist:

Assimilierung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich verstehe sehr gut, dass ihr gegen die Assimilierung seid. Man kann von euch nicht erwarten, euch zu assimilieren.

Es ist zu prüfen, wie weit dieses Demokratie-Verständnis unter den hier lebenden Muslims verbreitet ist. Das Wahlergebnis in der Türkei und die Begeisterung, die diesem Menschen entgegengebracht wird, lassen Schlimmes befürchten.

Fazit: Keine Religionsfreiheit für Islamisten

Wer Freiheit als Mittel zum totalitären Zweck (herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel angerichtet habt) ansieht, aus der man nach Belieben aussteigt wie aus einer Straßenbahn, ist erklärter Feind der Freiheit. Toleranz predigende Gutmenschen laufen Gefahr, nützliche Idioten für derartige Agitatoren zu werden. Es gilt, sich gegen solche Feinde der Freiheit zu wehren, mögen sie noch so zahlreich sein.

Es gibt allen Grund, unsere Werte in unserem Land zu verteidigen, sie sind es wert. Es gilt, jeden Angriff abzuwehren, und zwar im Ansatz. Wenn nun Minarette als Bajonette eingesetzt werden – wohl gemerkt: das ist keine bösartige Interpretation von Islamophoben, sondern Wortwahl eines islamischen Schriftstellers, vom derzeitigen türkischen Ministerpräsidenten zitiert – wenn also Minarette als Kampfmittel gegen unsere Werte eingesetzt werden, so müssen wir auch dagegen vorgehen.

Wir müssen um der Religionsfreiheit willen die Freiheit derjenigen beschneiden, die Religionsfreiheit bekämpfen.