Sehr geehrter Interessent,

hier finden Sie eine sogenannte Patientenverfügung und auch eine Vorsorgevollmacht. Diese Texte habe ich für mich selbst erstellt, da ich zum einen selbst bestimmen möchte, was mit mir passiert, wenn ich nicht mehr reagieren kann – sonst wären meine Kollegen verpflichtet, mich mit allen Mitteln der modernen Apparatemedizin so lange wie möglich leiden zu lassen.

Zum anderen möchte ich festlegen, wer meine Interessen wahrnimmt, wenn ich das nicht mehr kann – sonst würde ein vom Gericht eingesetzter Betreuer das übernehmen.

Ich weiß, dass sehr viele Menschen genau so denken wie ich. Darum habe ich meinen Text hier ins Internet gesetzt. Er ist als Formulierungshilfe gedacht und ist selbstverständlich den eigenen Vorstellungen anzupassen.

Die hervorgehobenen Texte verlangen besondere Aufmerksamkeit.

Begriffserklärungen

Dialyse

… bedeutet den Anschluss an eine künstliche Niere.

infaust

… bedeutet, dass die Vorhersage für den weiteren Krankheitsverlauf sehr ungünstig ist, dass mit dem baldigen Tod zu rechnen ist.

Katecholamine

… werden häufig in der Intensiv-Medizin eingesetzt. Sie steigern den Blutdruck. Das bekannteste Beispiel ist das Stresshormon Adrenalin.

Morphine

… sind stark wirkende Schmerzmittel, die gleichzeitig das Bewusstsein trüben und Atemnot lindern.

M. Alzheimer

… ist eine unheilbare Erkrankung des Gehirns, die dessen Leistungsvermögen fortschreitend herabsetzt.

PEG

… ist ein durch die Bauchdecke geführter Schlauch, der zur Künstlichen Ernährung genutzt wird.

Psychopharmaka

… sind Medikamente, die einen Effekt auf die Psyche nehmen, also z.B. beruhigen, Angst nehmen etc..

Schock

… bedeutet hier Kreislaufversagen.

zerebral

… bedeutet das Gehirn betreffend.

Ich hoffe, ich habe Ihnen hilfreiche Anregungen geben können.

Dr. med. Jochen Lengerke


PATIENTENVERFÜGUNG
mit
VORSORGEVOLLMACHT

von

VORNAME NACHNAME


  1. Personalien

    Name:

    Vorname Nachname

    Geburtsdatum:

    00.00.0000

    Geburtsort:

    Geburtsort


  2. Vorinformation

    Nachfolgende Erklärungen gebe ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ab, nach sorgfältiger Information und in voller Kenntnis von Inhalt und Tragweite meines hier geäußerten Willens. Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.

    Das Leben ist für mich von hohem Wert. Es gibt aber Situationen, in denen das Leben nur noch ein Martyrium, eine Folter darstellt und der Tod die ersehnte Erlösung von einem für mich unerträglichen Leiden bedeuten würde. In einem solchen Fall möchte ich selbst entscheiden, ob mein Leben mit den Mitteln der modernen Medizin künstlich aufrechterhalten und mein Leiden verlängert wird oder ob dem Krankheits- bzw. Sterbevorgang sein natürlicher Verlauf gelassen wird. Wie ein solcher Fall zu definieren ist, habe ich im Folgenden verbindlich festgelegt.

    Ich bin mir sicher, dass ich auch mit einer Behinderung weiterhin ein für mich lebenswertes Leben führen könnte. Kaum etwas Sinnloseres kann ich mir aber vorstellen, als beispielsweise nach Koma mit einer gravierenden geistigen Behinderung aufzuwachen. Auch eine vollständige Lähmung oder wie auch immer geartete Verletzungen oder Krankheiten, die dazu führen, dass ich mich nicht mehr selbst versorgen kann und ich dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen bin, würden für mich einen Umstand darstellen, unter dem ich nicht mehr leben möchte.

    Ich bin mir sicher, dass meine Angehörigen meinen Tod besser überwinden können, wenn sie mich nicht in einem solchen Zustand dahinvegetieren sehen. Ich möchte auch nicht das Leben meiner Angehörigen dadurch zerstören, dass sie mich versorgen und betreuen müssen. Meine Entscheidungen gelten auch für den Fall, dass meine Angehörigen beteuern, dass ihnen meine Betreuung nichts ausmache, dass sie das gern täten, dass sie das unbedingt wollen etc..

    Über Lebenmüssen und Sterbendürfen entscheiden meine eigenen Wertvorstellungen, nicht dagegen die der Ärzte, Angehörigen oder sonstiger Personen. Auch ein von mir Bevollmächtigter hat sich bei seinen Entscheidungen, die er für mich in Gesundheitsangelegenheiten trifft, ausschließlich an meinen hier niedergeschriebenen Vorgaben zu orientieren und nicht daran, was er für richtig hält oder was medizinisch und technisch machbar ist.

    Für den Fall, dass ich mich zum Suizid entscheide, ist dieser Entschluss unbedingt zu akzeptieren. Ich untersage ausdrücklich jede Maßnahme zur Unterbindung dieser freien Entscheidung, also jeden Versuch der Lebenserhaltung. Die Unterstellung einer Psychose verbitte ich mir. Der Freitod ist für mich eine durchaus denkbare Alternative in ansonsten aussichtslosen Situationen. Die Wertung als aussichtslos ist dabei meine ureigenste Angelegenheit.

    Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige sowie sonstige mir nahestehende Personen sollen sich nicht danach richten, was sie selbst oder andere Menschen in einer solchen Situation wünschen würden, sondern sich ausschließlich an meinen in dieser Patientenverfügung niedergelegten Willen halten.

    Ich verlange, natürlichen Vorgängen eines Sterbeprozesses bei unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankungen absoluten Vorrang einzuräumen gegenüber den technischen Möglichkeiten einer Lebensverlängerung. Ich schätze die Lebensqualität in jedem Fall höher ein als die Lebensquantität, zumal wenn Letztere mit Schmerzen, Qualen, dauernder Bewusstlosigkeit oder mit schwerer Gehirnschädigung verbunden ist. Ich möchte meine letzten Wochen, Tage oder Stunden in einer mir vertrauten Umgebung verbringen.

    Von lebensverlängernden und lebenserhaltenden Maßnahmen sowie Wiederbelebungsversuchen verlange ich nicht nur im Endstadium einer tödlich verlaufenden Erkrankung Abstand zu nehmen, sondern auch dann, wenn ich geistig so verwirrt sein sollte, dass ich meine Umgebung nicht mehr erkenne, wenn ich absehbar oder tatsächlich über 3 Wochen ohne Bewusstsein bin oder an unerträglichen Schmerzen leiden sollte, die auch mit den Mitteln moderner Schmerztherapie nicht beseitigt werden können.


  3. Anweisung an meine Ärzte

    1. Ich setzte es als selbstverständlich voraus, dass mir mein Leben gerettet wird, sofern dies möglich ist und dass man mich sterben lässt, wenn zwei der mich behandelnden Ärzte zu einer infausten Prognose gelangt sind. Mit infaust sind hier Zustände gemeint, wie im Folgenden beispielhaft ausgeführt. Über meinen Krankheitszustand möchte ich von den Ärzten jederzeit aufgeklärt werden.

    2. Hat mein Leiden oder haben meine Verletzungen mit überwiegender, das heißt über 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen irreversiblen Verlauf genommen, sodass mein Zustand derart ist, dass ich kein bewusstes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung mehr führen kann, so verlange ich die Unterlassung jeder lebensverlängernden Therapie.

      Um derartige Leiden zu konkretisieren, nenne ich hier beispielhaft Zustände, bei denen das zutrifft. Sie sind gegebenenfalls sinngemäß zu ergänzen:

      • Längere (wahrscheinlich oder tatsächlich über 3 Wochen) andauernde Bewusstlosigkeit.

      • Starke Schmerzen, die auch mit den Mitteln heutiger moderner Schmerztherapie nicht zu beseitigen sind.

      • Überwiegende, das heißt über 50-prozentige Wahrscheinlichkeit dafür, dass ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.

      • Fortgeschrittenes Stadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.

      • Überwiegende, das heißt über 50-prozentige Wahrscheinlichkeit dafür, dass ich eine schwere Dauerschädigung meines Gehirns davontrage.

      • Eine Gehirnschädigung, die meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte mit überwiegender, das heißt über 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich hat erlöschen lassen, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
        Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen.
        Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht auszuschließen ist.

      • Ein weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess (z. B. bei Demenzerkrankung, M. Alzheimer), bei dem ich nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen oder mein Umfeld zu erkennen bzw. richtig einzuordnen.

      • Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn körperliche Dauerschädigungen mit bleibender Bettlägerigkeit bzw. Schwerstpflegebedürftigkeit vorliegen (z. B. in Folge von Schlaganfall, Organschäden oder Unfall).

      In diesen und äquivalenten Zuständen verlange ich den Verzicht auf weitere ärztliche Behandlung, Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen. Hunger und Durst sollen ausschließlich auf natürliche Weise gestillt werden. Eine Zufuhr von Nahrung und / oder Flüssigkeit über Sonden (z. B. Nasensonden, PEG …) lehne ich dann ab. Sollten bereits Sonden liegen, sind sie zu entfernen. Infusionen akzeptiere ich dann nur zur Verabreichung sedierender und / oder schmerzstillender Medikation – ausdrücklich nicht zwecks Flüssigkeits- oder Kalorienzufuhr oder anderer lebenserhaltender Maßnahmen. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.

      Insbesondere bestehe ich in den oben aufgeführten und ähnlich gelagerten Fällen auf den Verzicht von

      • künstlicher Flüssigkeitszufuhr per Sonde oder Infusion,
      • künstlicher Nahrungszufuhr,
      • Sauerstoffzufuhr,
      • künstlicher Beatmung,
      • Wiederbelebung,
      • Transfusion von Blut oder Blutbestandteilen,
      • Antibiotika,
      • Katecholaminen,
      • stabilisierenden Herzmitteln,
      • Dialyse,
      • Eingriffen wie Amputation oder Organoperation,
      • allen anderen lebenserhaltenden Maßnahmen.

      Sollten solche Maßnahmen bereits eingeleitet worden sein, so bestehe ich auf den Abbruch dieser Maßnahmen. Zur Linderung von Atemnot und Schmerz sollen Morphine oder entsprechende Medikamente in sicher hinreichender Dosierung ohne Rücksicht auf eine eventuelle Verkürzung meines Lebens verabreicht werden. Das gilt auch für den Einsatz von Psychopharmaka bei entsprechenden Leiden. Mit jeglicher Therapie bin ich in den oben genannten und vergleichbaren Zuständen nur einverstanden, wenn diese der Leidensminderung dient.

      Maßnahmen der Wiederbelebung verweigere ich in den oben genannten Fällen und auch dann, wenn im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, bei dauernder Verwirrung oder Desorientiertheit sowie bei voraussichtlich dauerhafter Schädigung des Gehirns mit der Folge einer Hilflosigkeit und Kommunikationsunfähigkeit bei mir ein Herz- und/oder Atemstillstand oder Bewusstseinsverlust eintritt. Ein Notarzt soll dann nicht gerufen werden.

    3. Meine behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal bitte ich, ihre Bemühungen auf die Hilfe beim Sterben, also auf eine Linderung von Beschwerden bei gleichzeitigem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen zu beschränken. Hierunter verstehe ich nicht nur eine meinen menschlichen Grundbedürfnissen entsprechende ärztliche Betreuung, Unterbringung und Pflege, sondern auch die optimale Behandlung von Schmerz, Atemnot, Übelkeit und Erbrechen, Depression, Angst und Unruhe.

      Ich bin mir dabei bewusst, dass die von mir verlangte Leidensminderung eine Lebensverkürzung zur Nebenwirkung haben kann. Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass ich bei Einstellung der künstlichen Ernährung oder der Flüssigkeitszufuhr verhungere oder verdurste. Diese Folge ist von mir gewollt und soll in Kauf genommen werden.

    4. Ich bin mir darüber im Klaren, dass auch bei einer Bewusstlosigkeit, die voraussichtlich oder tatsächlich länger als 3 Wochen andauert, die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass ich irgendwann – mit oder ohne zerebralen Dauerschäden – aufwache. Ich möchte aber trotzdem nicht künstlich am Leben gehalten werden.

    5. Die Prognose, ob mein Zustand oder meine Krankheit zum Tode führen und / oder mir große Schmerzen oder Qualen bereiten wird oder zu einer Bewusstlosigkeit über 3 Wochen oder zu einer irreversiblen Hirnschädigung führen wird, sollte von zwei Ärzten getroffen werden. Ausschlaggebend ist jeweils eine überwiegende, das heißt über 50-prozentige Wahrscheinlichkeit.

    6. Versuche zur Wiederbelebung nach einem Zeitraum von fünf Minuten eines Herz-/Kreislauf-Stillstands lehne ich auf jeden Fall ab – unabhängig von sonstigen Erkrankungen.

    7. Ich verlange, dass mein etwaiger Entschluss zum Suizid respektiert wird, dass also jede Maßnahme zur Lebenserhaltung strikt unterbleibt.

    8. Jede Form von religiösem Beistand betrachte ich als Verletzung meiner Selbstbestimmung und damit meiner Menschenwürde.

    9. Für den Fall des Hirntodes bin ich mit der Entnahme von Organen einverstanden.


  4. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung

    1. Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärzten und dem Behandlungsteam unbedingt befolgt werden. Meine unten in der Vorsorgevollmacht genannten Bevollmächtigten sollen mit allen Mitteln dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille strikt und umgehend durchgesetzt wird.

    2. Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meinen unten in der Vorsorgevollmacht genannten Bevollmächtigten erwarte ich, dass sie die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.

    3. In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung der unten in der Vorsorgevollmacht genannten Bevollmächtigten besondere Bedeutung zukommen.

    4. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird.

    5. Die aktuell im Internet verfügbare Version http://www.domain.de/patientenverfuegung.html ist verbindlich. / Die AM ZU SPEZIFIZIERENDEN ORT hinterlegte Version ist verbindlich.


  5. Vorsorgevollmacht

    Sollte ich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können (fehlende Geschäftsfähigkeit) oder in meinen natürlichen Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten derart beeinträchtigt sein, dass ich nicht mehr imstande bin, die Tragweite ärztlicher Maßnahmen, Diagnose, Dringlichkeit, Heilungschancen und Risiken einzuschätzen und mein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten wirksam auszuüben, bevollmächtigte ich

    1. Bevollmächtigter,

    mich in allen Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten.

    Sollte die von mir vorstehend bezeichnete Person an der Ausübung der Vollmacht verhindert sein oder eine derartige Verantwortung nicht übernehmen können, so bestimme ich an deren Stelle zum Ersatzbevollmächtigten

    2. Bevollmächtigter.

    Durch diese Vollmacht soll die Anordnung einer Betreuung oder die Bestellung eines Vormunds durch das Vormundschaftsgericht vermieden werden. Die Feststellung, dass ich wegen meiner körperlichen oder geistigen Verfassung außerstande bin, meinen Willen zu äußern und meine Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte ein Arzt im Einvernehmen mit dem 1. Bevollmächtigten, ersatzweise mit dem 2. Bevollmächtigten treffen.

    Die Bevollmächtigten unterliegen nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines vom Gericht eingesetzten Betreuers. Eventuelle gerichtliche Genehmigungsvorbehalte sollen für sie nicht gelten.

    Unbedingt gebunden sind die Bevollmächtigten an die oben genannten Maßgaben der Patientenverfügung. Ich verlange von den Bevollmächtigten, dass sie meinen oben in der Patientenverfügung erklärten Willen mit allem Nachdruck durchsetzen.

    Sind einzelne Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen bzw. Erklärungen von dieser Vollmacht nicht erfasst, bleibt die Vollmacht im übrigen bestehen, selbst wenn für die nicht durch Vollmacht gedeckten Handlungen oder Erklärungen ein Betreuer bestellt wird.

    Die Vollmacht und das ihr zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden bin oder wenn ich nicht mehr lebe.

    Die Vollmacht ist jederzeit ausschließlich durch mich widerruflich – Die aktuell im Internet verfügbare Version http://www.domain.de/patientenverfuegung.html ist verbindlich. / Die AM ZU SPEZIFIZIERENDEN ORT hinterlegte Version ist verbindlich.

    Diese Vollmacht umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

    1. Bereich der gesundheitlichen Fürsorge und des Selbstbestimmungsrechts

      • Die Aufenthaltsbestimmung, vor allem die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder Hospiz, in einer geschlossenen Anstalt, die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung.

      • Die Entscheidung über freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen, wie z. B. das Anbringen von Bettgittern, das Fixieren mit einem Gurt oder anderen mechanischen Vorrichtungen.

      • Die Entscheidung über die Verabreichung von Medikamenten, wie z. B. Zytostatika, die erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen und Folgen haben oder haben können. Die Verabreichung von leidensmindernden Medikamenten, beispielsweise von Analgetika und/oder Sedativa, verlange ich jedoch – und zwar in ausreichender Dosierung, wie oben ausgeführt. Die Regelungen der Patientenverfügung sind allerdings bindend.

      • Die Zustimmung oder Ablehnung von ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen, gleichgültig, ob es sich um lebensgefährliche Maßnahmen handelt oder nicht. Dies gilt auch für Maßnahmen der Intensivtherapie. Die Regelungen der Patientenverfügung sind allerdings bindend.

      • Die Entscheidung darüber, ob bei einem Zustand der Bewusstlosigkeit eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr eingeleitet oder abgebrochen wird. Die Regelungen der Patientenverfügung sind allerdings bindend.

      • Die Entscheidung über einen Behandlungsabbruch oder die Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, wenn das Grundleiden mit infauster Prognose einen irreversiblen Verlauf genommen hat oder ich mich in einem Zustand befinde, in dem ein bewusstes und umweltbezogenes Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung nicht mehr möglich ist. Zu den lebenserhaltenden Maßnahmen gehören insbesondere künstliche Wasser- und Nahrungszufuhr, Sauerstoffzufuhr, künstliche Beatmung, Medikation, Transfusion von Blut oder Blutbestandteilen und Dialyse. Die Betreuer sind dabei zwingend an meine Patientenverfügung gebunden.

      • Die Kontrolle darüber, ob die Klinik, die Ärzte und das Pflegepersonal mir trotz meiner Bewusstlosigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit eine angemessene ärztliche und pflegerische Betreuung zukommen lassen, die zugleich auch eine menschenwürdige Unterbringung umfasst. Die Kontrolle bezieht sich auch auf die Sterbebegleitung und die Leidhilfe.

      • Insbesondere haben meine Betreuer zu kontrollieren, ob die Ärzte und das Pflegepersonal meine Patientenverfügung strikt einhalten. Ich verlange, dass sie meine Forderungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen.

      • Ich verlange die konsequente standes- und zivilrechtliche Verfolgung derjenigen Personen, die sich meinem hier erklärten Willen widersetzen – auch, wenn ein begründeter Verdacht in dieser Hinsicht besteht. Das gilt auch über meinen Tod hinaus. Ich beauftrage meine Bevollmächtigten, das durchzusetzen.

    2. Aufklärung / Entbindung von der Schweigepflicht

      Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meine Bevollmächtigten rückhaltlos über die Art meiner Erkrankung, meinen Zustand und die Prognose aufzuklären, um die Entscheidung über die Behandlung, einen Eingriff oder einen Behandlungsabbruch zu ermöglichen. Ich entbinde hiermit die zuständigen Ärzte ausdrücklich von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, meine Krankenunterlagen einzusehen und anderen Ärzten zur Beurteilung zugänglich zu machen.

    3. Maßnahmen in Vermögensangelegenheiten

      Die Vollmacht umfasst alle Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-, Versicherungs-, Steuer- und sonstige Rechtsangelegenheiten in jeder nur denkbaren Richtung. Die Vollmacht berechtigt insbesondere zur Verwaltung meines Vermögens, zur Verfügung über Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zur Vertretung gegenüber Behörden, zur Geltendmachung von Versicherungsansprüchen, zum Abschluss oder Kündigung von Verträgen, sowie zu allen geschäftsähnlichen- und Verfahrenshandlungen.

    4. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

      Die Bevollmächtigten dürfen über meinen Aufenthalt bestimmen. Sie dürfem Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen und meinen Haushalt auflösen. Weiterhin dürfen sie einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz abschließen und kündigen.

    5. Post- und Fernmeldeverkehr

      Die Bevollmächtigte darf für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden und dabei alle damit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.B. Vertragsschlüsse / Kündigungen) abgeben.

    6. Unübertragbarkeit der Vollmacht

      Die Vollmacht hinsichtlich der gesundheitlichen Fürsorge und des Selbstbestimmungsrechts ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Untervollmacht kann diesbezüglich nicht erteilt werden.


  6. Schlussbemerkung

    Sollten bei dieser Patientenverfügung oder bei der Vorsorgevollmacht einzelne Bestimmungen nichtig sein, so soll der übrige Teil gleichwohl gelten.

    Ort, 00.00.0000