Hier stehen lauter WAHNSINNIG WICHTIGE Sachen!
Bitte UNBEDINGT lesen!!!


Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat in Anlehnung an das "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland enthalten im "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG) am 10.11.2001 eine Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, wonach Ärzte in Praxisinformationsschriften und im Internet bestimmte Pflichtangaben zu machen haben. Die inzwischen aufsichtsbehördlich genehmigte Änderung der Berufsordnung ist nach Verkündung im Februarheft des niedersächsischen ärzteblattes zum 01.03.2002 in Kraft getreten und hat folgenden Inhalt:

In der Patienteninformation – in den Praxisräumen und im Internet - hat der Arzt anzugeben:

1.

die Ärztekammer, der er angehört,

2.

die Berufsbezeichnung "Arzt" und den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem ihm die Arztbezeichnung verliehen worden ist,

3.

die Bezeichnung der für ihn gültigen Berufsordnung und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist.

Der geneigte Besucher meiner Seiten könnte dieses Highlight bürokratischer Absonderlichkeiten für einen Scherz halten, oder - weit schlimmer - der Meinung sein, ich würde ihn für derartig veranlagt halten, dass er auf diese Informationen angewiesen ist. Diese Gefahr muss ich leider in Kauf nehmen, denn: "nach § 12 Abs. 1 des Teledienstegesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden."

bürokratische Absonderlichkeiten

Bei so viel Überzeugungskraft will ich nicht riskieren, eine solch abscheuliche, die behördliche Ordnung zersetzende Widrigkeit zu begehen und gebe hiermit untertänigst kund:

1.

Ich bin Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen.

2.1.

Meine Berufsbezeichnung ist "Arzt".

2.2.

Der Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem mir die Arztbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.

3.1.

Die Bezeichnung der für mich gültigen Berufsordnung ist: "Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen".

3.2.

Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen ist zugänglich unter http://www.aekn.de/ .

Ich hoffe, die verantwortlichen Bürokraten hiermit hinlänglich befriedigt zu haben. Dem befremdeten Besucher meiner Seiten sei versichert: Hier handelt es sich nur um ein vergleichsweise harmloses Beispiel für den enormen Ideenreichtum und die Brachialgewalt (50.000 € !), die aufgebracht werden, um uns Ärzten das Leben schwer zu machen und uns die Freude an unserem eigentlich wunderschönen Beruf zu nehmen. — Das wird, zumindest, was mich angeht, nicht gelingen!


Damit nicht genug:

Ab 01.03.2007 muss ich laut Telemediengesetz die Nutzer dieser Seiten über

  1. Art,
  2. Umfang und
  3. Zweck
der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren
  1. Verarbeitung
vor der Nutzung verständlich unterrichten
.

Die Pressestelle Medizinrechtsanwälte e.V. teilt hierzu mit, dass eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz als Wettbewerbsverstoß geahndet wird. Es sei damit zu rechnen, dass dies zu einer neuen Welle von kostenpflichtigen Abmahnungen führen wird.

Aber klar doch, meine Damen und Herren Bürokraten! Wenn Sie denn hier durch eine wie auch immer geartete Befriedigung erreichen, tue ich auch dieses – selbstredend wiederum untertänigst – kund:

Ich erhebe auf meiner Homepage personenbezogene Daten
  1. keiner Art,
  2. in keinem Umfang und
  3. zu keinem Zweck.
Diese nicht erhobenen Daten werden
  1. nicht verarbeitet.
Große Bedenken habe ich bezüglich der Verständlichkeit dieser Unterrichtung. Meine lieben, sehr verehrten Damen und Herren Bürokraten! Wenn Sie das da oben nicht kapiert haben, erkläre ich Ihnen das gerne noch mal ganz genau – ich habe nämlich nichts Wichtigeres zu tun, als auf Ihre launigen Absonderungen zu reagieren.

So isses!